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Bild: Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien

Aufgenommen werden Menschen mit einer geistigen Behinderung unterschiedlichen Schweregrades sowie jene, die neben der primären geistigen Behinderung sekundäre seelische, körperliche und/oder soziale Behinderungen haben. Menschen mit primär autistischer Behinderung können aus fachlichen Gründen nicht aufgenommen werden. Die gesetzliche Grundlage für eine Aufnahme in den Wohnverbund befindet sich im Sozialgesetzbuch SGB XII (§53 ff (Eingliederungshilfe)). Welche Wohnform für den Menschen mit Behinderung geeignet ist, wird über das individuelle Hilfeplanverfahren (IHP) ermittelt.

Nach Bewilligung durch den Kostenträger und Abschluss eines Wohn- und Betreuungsvertrages kann die Aufnahme erfolgen.

Gerne klären wir mit Ihnen in einem unverbindlichen Informationsgespräch die für Sie oder Ihren Angehörigen möglicherweise geeignete Wohnform.